Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
PAVA Paul von Arx AG (vorgenannt PAVA AG) verkauft dem Kunden (nachstehend Vertragspartner genannt) die im SHOP angebotenen Produkte zu den nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie zu den aktuell geltenden Lieferbedingungen. Mit der Bestellung von Produkten aus dem Sortiment gelten die Bedingungen als angenommen. Abweichende Bestimmungen werden nur anerkannt, wenn diese von UNS vorgängig sowie ausnahmslos in schriftlicher Form bestätigt wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
Voraussetzung für das Zustandekommen eines gültigen Vertrages ist, dass die Lieferadresse für die Ware in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein liegt. Die Produkte, Dienstleistungen und Preise, die im SHOP publiziert sind, gelten als Angebote. Diese Angebote können jederzeit im Falle einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten des Hersteller, Lieferanten PAVA AG ) aufgelöst werden. Der Vertragsabschluss kommt zustande sobald der Vertragspartner online oder in einem stationären PAVA AG Ladengeschäft, telefonisch oder schriftlich (E-Mail oder Post) seine Bestellung aufgibt. Eine Bestellbestätigung wird dem Vertragspartner sofort per E-Mail zugestellt. Der Erhalt der Bestellbestätigung beinhaltet keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist beziehungsweise geliefert werden kann. Sie zeigt dem Vertragspartner lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei uns eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, unter Vorbehalt der auflösenden Bedingungen der Lieferunmöglichkeit, fehlerhaften Preisangabe oder gemäss Ziff. 7 der AGB. Sollte eine der genannten auflösenden Bedingungen eintreten, wird dies PAVA AG dem Vertragspartner innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bestelleingang oder 2 Arbeitstage vor einem vereinbarten beziehungsweise angekündigten Lieferdatum in schriftlicher Form mitteilen sowie nach Möglichkeit ein allfälliges Alternativangebot unterbreiten.
3. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind sämtliche Preise in Schweizer Franken inklusive aller Gebühren (Mehrwertsteuer, vorgezogene Recyclinggebühren und Urheberrechtsabgaben) sowie der Gratislieferung angegeben. Sämtliche Zahlungsmöglichkeiten finden Sie unter der Rubrik Zahlungsmöglichkeiten.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PAVA AG. Diese ist berechtigt, jederzeit (auch nachträglich) einen entsprechenden Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Der Vertragspartner hat PAVA AG von Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmassnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen der Produkte unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Vertragspartner hat PAVA AG alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoss gegen diese Verpflichtung sowie durch erforderliche Interventionen entstehen.
5. Haftungsausschluss auf Informationen (Produkt, Verfügbarkeit, Garantieangaben, etc.)
PAVA AG aktualisiert sämtliche dargestellten Informationen auf http://www.pava-online.ch/ ständig. Unser Anspruch ist, alle angebotenen Produkte und Dienstleistungen für unsere Kunden klar und aktuell zu führen. Wir beziehen diese Informationen zum Teil direkt von den Markenherstellern. Für Druckfehler, Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Deshalb sind alle Angaben auf http://www.pava-online.ch ohne Gewähr und nicht als Zusicherung zu verstehen. Ausserdem behalten wir uns das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Internetseiten jederzeit ohne Mitteilung vorzunehmen beziehungsweise zu aktualisieren. Die im Webshop unter der Rubrik „Sonderangebote“ geführten Produkte sind Vorführgeräte, Ausstellgeräte, Einzelstücke oder Occasionen, welche entsprechend gekennzeichnet sind. Diese Produkte werden zu sehr attraktiven Nettopreisen verkauft. Die Angebote sind in der Regel Einzelstücke und verstehen sich solange Vorrat. Zwischenverkauf, Modellwechsel und Preisänderungen sind jederzeit möglich.
6. Stornierung und Vertragsauflösung
Bestellungen bei PAVA AG sind gemäss Ziff. 2 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Ware und/oder Leistung verpflichtet. Stornierungen seitens des Vertragspartners sind nicht möglich. Eine Verweigerung der Annahme der bestellten Ware, die Nichtabholung in einem Verkaufslokal von PAVA AG sowie das Ausbleiben einer Voraus- oder Teilzahlung innerhalb von 20 Arbeitstagen behält sich PAVA AG ausdrücklich das Recht vor, den Vertrag zu stornieren. In jedem dieser Fälle wird vom Vertragspartner eine Umtriebsentschädigung von 20% des gesamten Auftragswertes, mindestens jedoch CHF 50.00 zuzüglich allfälliger Logistik- und Lagerkosten geschuldet. Der Vertragspartner hat ausschliesslich im Falle der gemäss Ziff. 2 der AGB erwähnten Lieferunmöglichkeit das Recht, nach 20 Arbeitstagen den Vertrag aufzulösen, jedoch nur auf die Vertragspositionen welche von der Lieferunmöglichkeit betroffen sind. Eine Vertragsauflösung auf bereits ausgelieferte oder terminlich bestätigte Waren ist vollumfänglich nicht möglich. Im Falle einer solchen Vertragsauflösung durch den Vertragspartner wird ein allfällig bereits geleisteter Kaufbetrag für die erwähnte Vertragsposition dem Vertragspartner vollumfänglich zurückerstattet. Eine Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen. Im Falle einer Vertragsauflösung durch den Vertragspartner können ausnahmslos keinerlei Schadenersatzforderungen gegenüber PAVA AG geltend gemacht werden.
7. Rücktritt PAVA AG
PAVA AG kann ohne Angabe von Gründen innert einer Frist von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung des Vertragspartners vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner wird entsprechend orientiert und ein allfällig bereits geleisteter Kaufbetrag wird dem Vertragspartner vollumfänglich zurück zu erstattet. Eine Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen. Im Falle eines Rücktrittes von PAVA AG oder eines unter Ziff. 2 AGB genannten Vorbehaltes der Lieferunmöglichkeit oder fehlerhaften Preisangabe können ausnahmslos keinerlei Schadenersatzforderungen gegenüber PAVA AG geltend gemacht werden.
8. Umtauschrecht PAVA AG gewährt seinen Kunden ein 10-tägiges Umtauschrecht nach Erhalt der Ware. Die 10-tägige Frist beginnt mit dem Tag der ersten Zustellung durch die Post (auch bei Abwesenheit - Postabholauftrag), der ersten Lieferung "Bordsteinkante" eines Spediteurs (auch bei Abwesenheit oder Nichtzustellung aufgrund Abwesenheit), der Lieferung "Etage" oder der Lieferung und "Fachmann-Montage" gemäss unseren aktuell geltenden Lieferbedingungen. Ein Umtausch wird nur akzeptiert wenn dieser unter Einhaltung der 10-tägigen Frist dem PAVA AG Kundendienst schriftlich auf info@pava-online.ch angemeldet wurde. Telefonische Anmeldungen bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Rückbestätigung durch PAVA AG und werden ansonsten nicht akzeptiert. Ein Umtausch kann nur auf ungebrauchte Produkte in Originalverpackung, mit komplettem Zubehör gewährt werden. Sämtliche anfallenden Kosten für eine Rücksendung durch die Post oder durch ein Transportunternehmen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Dabei gilt es zu beachten, dass die Originalschachtel nicht beschädigt oder verklebt werden darf und die Rechnungs- oder Lieferscheinkopie der Rücksendung beigelegt werden muss. PAVA AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, gebrauchte, beschädigte oder nicht mehr originalverpackte Waren wieder an den Vertragspartner zu retournieren und den Umtausch vollumfänglich abzulehnen. Der Gutschriftbetrag aus einem Umtausch wird abzüglich einer allfällig bereits erbrachten, zusätzlichen Dienstleistung wie Express- oder Nachnahmekosten durch die Post oder einen Spediteur, der Lieferung "Etage", oder der Lieferung "Fachmann-Montage", jedoch erst nach geprüftem Erhalt der Ware dem Umtauschkauf (Neukauf) vollumfänglich angerechnet. Ein allfälliges Guthaben zu Gunsten des Vertragspartners wird ausnahmslos mit einem PAVA AG-Gutschein ausgeglichen. Eine vollständige Gutschein-Gutschrift oder Barauszahlung ist nicht möglich. Von diesem Umtauschrecht sind folgende Produkte ausgeschlossen:
- Hygiene-Artikel wie zum Beispiel sämtliche Körper- und Mundpflegeprodukte, Medizinalgeräte (wie Fiebermesser, Massagegeräte, etc.), alle Geräte welche mit einem Hygienesiegel versehen sind sowie sämtliches Hygienezubehör
- In Betrieb genommene Grills sowie sämtliches Grillzubehör
- Wasseraufbereitungsprodukte (Wasserkocher, Entkalkungsprodukte, etc.) sowie sämtliches Wasseraufbereitungszubehör
- Batterien, Akkus und Speichermedien
- Artikel welche extra für Kunden bestellt wurden oder nicht auf PAVA AG angeboten werden
- Ausstellungs- und Occasionsgeräte, Einzelstücke sowie sämtliche Artikel aus der Rubrik „Sonderangebote“
Weitere Kategorien können von PAVA AG jederzeit und ohne Ankündigung ausgeschlossen werden. Bei offensichtlichem oder vermutetem Missbrauch, wie zum Beispiel bei mehrfacher Rückgabe oder Beschädigung, steht es PAVA AG frei, einen Umtausch gänzlich abzulehnen. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundendienst jederzeit gerne zur Verfügung.
9. Garantie, Sachmängelgewährleistung und Haftung
Es gelten die offiziellen Garantiebestimmungen beziehungsweise die offizielle Schweizer Garantiedauer der Produktehersteller. Neu wurde seit 01.01.2013 die 24-monatige Gewährleistungsfrist für Geräte im Haushaltgebrauch eingeführt. Für gewerblich oder durch mehrere Personen genutzte Geräte wird eine 12-monatige Gewährleistung erbracht. Dies bedeutet, dass Mängel die bei Übergabe an den Käufer bestehen, bis zu zwei Jahre geltend gemacht werden können. Der Käufer muss jedoch in der Lage sein, diese Mängel zu beweisen. Im Unterschied dazu besteht ein Garantieanspruch nur, sofern Mängel nach der Übergabe auftreten. Ein Garantieanspruch erlischt insbesondere, wenn unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen an den Produkten vorgenommen werden. Die Garantiefrist richtet sich nach den Angaben der Produkthersteller. Eine Garantieleistung kann nur erbracht werden, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen wie Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen. Darunter fallen zum Beispiel Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Sturz- und Schlagschäden, übermässige Abnutzung und Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen. Ausgeschlossen von der Garantie oder eine reduzierte Garantiedauer haben Verschleissteile, Batterien, Akkus, usw. Im Shop als "Demo-, Ausstell-, oder Occasionsmodell" gekennzeichnete Produkte können Vorführgeräte sein, dies bedeutet Artikel mit leichten optischen Mängeln oder in Stand gesetzte Produkte, welche zu einem reduzierten Preis verkauft werden. Diese optischen Mängel sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. In Bezug auf die Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit gelten sofern nichts anderes vermerkt die normalen Garantiebestimmungen. Eine laufend aktualisierte Hersteller-, bzw. Garantiestellenliste mit allen relevanten Kontaktinformationen finden Sie unter der Rubrik Garantie & Reparatur. Die Originalverpackung garantiert den grösstmöglichen Schutz. Diese sollte vom Vertragspartner immer aufbewahrt werden. In einem Garantie- oder Reparaturfall sind die Geräte mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung einzuschicken. Bei deren Fehlen ist das Gerät transportfähig zu verpacken beziehungsweise dementsprechend zu versenden. Schadenersatzansprüche gegenüber PAVA AG für Schäden aufgrund eines Produktionsfehler (vom Hersteller zu verantworten) oder aufgrund unsachgemässer Bedienung, deren Handhabung oder Verwendung können ausnahmslos nicht geltend gemacht werden. Sämtliche anfallenden Kosten für die Verpackung sowie die Einsendung beziehungsweise den Hin-Transport eines Garantie- oder Reparaturfalles an die Garantie- oder Servicestelle durch die Post oder durch ein Transportunternehmen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die Rücksendung beziehungsweise der Rücktransport wird während der Garantiezeit von der ausführenden Garantiestelle übernommen. Ausgenommen davon sind Artikel welche einen Vorortservice anbieten. Allfällige Forderungen oder Schadenersatzansprüche aus einem Garantie- oder Reparaturfall mit Drittschäden können gegenüber PAVA AG ausnahmslos nicht geltend gemacht werden.
10. Geistiges Eigentum
PAVA AG behält sich für jedes Design, Texte und Graphiken auf ihrer Webseite alle Rechte vor; insbesondere Eigentums- und Urheberrechte (soweit diese nicht bei den entsprechenden Produktelieferanten sind). Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von PAVA AG
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Geschäftsbeziehungen von PAVA AG mit Kunden unterliegen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Balsthal. Vorbehalten bleiben davon abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen behält sich PAVA AG die jederzeitige Änderung der AGB und Lieferbedingungen vor. Die aktuellen AGB sind jederzeit Online auf unserer Webseite aufruf-/ einseh- und ausdruckbar.